Sicherheit geht vor Bequemlichkeit

Begehung B1300

Sicherheit Ihrer Immobilie

Immobilien stellen uns immer wieder vor besondere Anforderungen, die ernst zu nehmen sind und gewissenhaft umgesetzt werden müssen. Genau dafür sind wir da!

Was ist die ÖNORM B1300?

Liegenschaftseigentümer sowie Eigentümergemeinschaften müssen für die Sicherheit der Bewohner und deren Eigentums sorgen. Sie müssen sicherstellen, dass keine Gefahren, in welchem Umfang auch immer, von Ihrer Immobilie ausgehen.

In diesem Zusammenhang haben die regelmäßigen Begehungen einer Liegenschaft eine zentrale Bedeutung. Denn eine Immobilie optimal zu betreuen und eine Wertsteigerung zu erzielen ist mehr als „nur“ verwalten.

Wir sehen es als unsere Aufgabe an, neben den gängigen Verwaltungstätigkeiten und der buchhalterischen Betreuung, Ihre Liegenschaft zu „überprüfen“. Eventuelle Sicherheitsmängel bzw. Gefahrenquellen, die von Bauteilen oder Objektausstattung ausgehen können, können wir so frühzeitig erkennen und beseitigen.

Die ÖNORM B 1300 stellt in diesem Kontext ein wichtiges und hilfreiches Instrument sowohl für die Eigentümer als auch für die Immobilienverwalter dar.

Durch die Dokumentation der jährlichen Begehungen kann nachgewiesen werden, dass der Eigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft als auch die Immobilienverwaltung den Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist.

Damit setzen sowohl wir als Ihre Immobilienverwaltung als auch Sie als Eigentümer eine wichtige Maßnahme für die Sicherheit der Bewohner und Ihrer Liegenschaft.

Mit der Beauftragung der SMT-Immobilien mit der Begehung gemäß ÖNORM B 1300 werden Sie durch zertifizierte Mitarbeiter betreut – und haben einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite.

Wir kümmern uns um die Sicherheit Ihrer Liegenschaft!

Erläuterung

ÖNORM B1300


Die ÖNORM B 1300 wurde, ebenso wie alle anderen ÖNORMEN, durch das „Austrian Standards Institute“ erarbeitet und im November 2012 veröffentlicht. Diese ist für regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen für bestehende Wohngebäude anzuwenden. Voraussetzung hierfür ist, dass sich im Wohngebäude zumindest eine Wohnung befindet und diese nicht als Dienst-, Natural- oder Werkswohnung überlassen wurde.

Die Prüfroutine erfolgt für die allgemeinen Bereiche der Liegenschaft, wobei die Bestandseinheiten, die aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung einer ausschließlichen Nutzung unterliegen, ausgenommen sind. Weiters werden durch die ÖNORM B 1300 die jeweiligen Verantwortlichkeit sowie Zuständigkeiten festgelegt. Der Eigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft wird als Verantwortungsträger bestimmt und ist berechtigt, die Aufgaben zu delegieren. Wir als Immobilienverwaltung begleiten und beraten Sie in diesem Zusammenhang und helfen Ihnen bei der Umsetzung und Durchführung der ÖNORM B 1300.

Fachbereiche


Zur besseren Übersicht der Objektsicherheitsprüfung sind die Themenbereiche in vier Fachbereiche aufgegliedert: Technische Objektsicherheit, Gefahrenvermeidung und Brandschutz, Gesundheits- und Umweltschutz sowie Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren. Wobei der Schwerpunkt auf die beiden erstgenannten Fachbereiche gelegt wird.

Begehung


Die ÖNORM B 1300 sieht eine jährliche Begehung der Liegenschaft vor. Dabei werden durch Sichtkontrollen Mängel bzw. Schwachstellen festgestellt und anhand von Fotos festgehalten. Selbstverständlich wird bei der Begehung nicht nur auf Mängel ein Augenmerk gelegt, sondern auch auf andere, aus unserer Sicht, wichtige Angelegenheiten, beispielsweise wird der Reinigungszustand der Liegenschaft beurteilt. Die SMT-Immobilien kann für Sie die Begehung durchführen. Viele unserer Mitarbeiter sind zertifizierte Objektsicherheitsprüfer und können die regelmäßigen Begehungen für Sie durchführen.

Checklisten


Keine Liegenschaft gleicht der anderen. Aus diesem Grund werden die von der ÖNORM B 1300 empfohlenen Checklisten von unseren Mitarbeitern an Ihre Liegenschaft angepasst und um weitere Prüfpunkte erweitert. Die SMT-Immobilien unterteilt die Checkliste in vier Gruppen, die einzeln geprüft werden und jeweils andere Bereiche betreffen.

Die erste Checkliste behandelt die vorhandenen Unterlagen. Hierbei wird geprüft, ob und in welcher Form beispielsweise Pläne, Bescheide oder Bewilligungen vorhanden sind.

Bei der zweiten Checkliste werden die Wartungsverträge gesichtet und auf Vollständigkeit geprüft, ebenso wichtige Befunde und Überprüfungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, wie etwa Elektrobefund, Gasanlagenüberprüfung, Prüfung der Wasserqualität etc.

Die dritte Checkliste bezieht sich auf die bei der Begehung festgestellten Mängel bzw. Abweichungen. Hierbei werden die Mängel in vier Risikostufen eingeteilt. Festgestellte Abweichungen bzw. Schäden werden bei den Eigentümerversammlungen bzw. bei einem persönlichen Gespräch mit den Eigentümern | dem Eigentümer besprochen und weitere Schritte gemeinsam mit Ihnen festgelegt. Gefahrenquellen bzw. Schäden, die Gefahr in Verzug darstellen, werden unmittelbar beauftragt und behoben.

Die vierte Checkliste bezieht sich auf die Prüfung der Schließanlage in der Liegenschaft. Es wird überprüft, ob die vorhandenen Schlüssel die allgemeinen Räume sperren bzw. werden Abweichungen festgestellt und beseitigt.

Bericht | Fotodokumentation


In unserem Bericht wird ein Überblick über die Liegenschaft dargestellt. Es werden neben den allgemeinen Informationen über die ÖNORM B 1300 auch Objekteckdaten, Objektausstattung als auch die prüfpflichtigen Einrichtungen beschrieben. Weiters werden die in der Checkliste angeführten Mängel bzw. Abweichungen nochmals zusammenfassend aufgezählt. Der Bericht beinhaltet ebenso die Fotodokumentation. Durch den Bericht als auch die Checklisten wird eine lückenlose Dokumentation des Zustandes der Liegenschaft möglich.

Weiterführende Aufgaben


Mit der Begehung und der Erstellung der Checklisten und des Berichtes ist zwar die Dokumentation gewährleistet, die angeführten Mängel müssen aber, sofern es sich nicht um Gefahr in Verzug handelt, aufgenommen und je nach Risikoeinstufung binnen einer angemessenen Frist behoben werden.

Alle Mängel bzw. Abweichungen, die in den Checklisten festgehalten werden, werden in unsere Immobiliensoftware eingegeben. Dabei wird besonders auf die Einstufung des Risikos geachtet. Dadurch wird gewährleistet, dass sowohl die Beauftragung der Professionisten ordnungsgemäß durchgeführt als auch die Dokumentation lückenlos gegeben ist.

Das zuständige Verwaltungsteam hat stets einen Überblick über die Vorkommnisse in der Liegenschaft und steht Ihnen bei der Beratung und Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung.

Kontakt aufnehmen

Lassen Sie uns zurückrufen Rufen Sie uns an!
+43 1 720 02 02 0
Consent Management Platform von Real Cookie Banner